Rechtliches

Unsere Hausordnung

Liebe Gäste vom Haus in Muhr. Gerne sind wir Ihr Urlaubsdomizil und Ihr Zuhause im Fränkischen Seenland. Wir möchten Ihnen einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen und haben unsererseits die bestmöglichen Vorbereitungen getroffen. Eigentlich nicht sonderlich erwähnenswert, gibt es Regeln für das Zusammenleben in einem Haus auf Zeit. Nachfolgend einige Informationen in Kurzform (Die Langform finden Sie hier in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen), zu Ihrer Information, und damit niemand sagen kann, er/sie hätte es nicht gewusst 🙂

Allgemein bitten wir zu beachten:
Wenn Sie etwas in unserer Unterkunft vermissen sollten, etwas nachgebessert werden soll oder, wenn wir Ihnen irgendwie behilflich sein können, lassen Sie es uns einfach wissen. Wir helfen Ihnen gerne. Bitte gehen Sie mit der Einrichtung sorgsam um, damit auch die nächsten Gäste etwas davon haben und sich wohlfühlen.

Sollte Ihnen ein Schaden an der Einrichtung entstehen, bitten wir Sie uns dies umgehend mitzuteilen. Meist kann man solche Dinge über die Haftpflichtversicherung schnell und unkompliziert klären.

Bitte sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Mitreisenden sich an diese kleine Hausordnung halten.

Die Küche:
Wir bitten Sie benutztes Geschirr, Besteck oder Töpfe und Pfannen vor Ihrer Abreise zu spülen, damit auch die nächsten Benutzer immer sauberes Geschirr, Besteck oder Töpfe und Pfannen vorfinden.

WICHTIG, nicht erst seit Fridays for Future – Die Mülltrennung:
Bitte trennen Sie Ihren Müll sorgfältig in die dafür vorgesehenen Behälter.

NICHTRAUCHER:
Wir bitten Sie nur draußen zu rauchen. In unsereren Ferienwohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Für Zigarettenkippen ist ein entsprechender Aschenbecher sinnvoll, bitte keine Tassen, Untertassen oder ähnliche Gegenstände aus der Ferienwohnung 🙂

Das Bad:
Das Bad wird regelmäßig gereinigt. Bitte unbedingt nach dem Duschen die Fenster öffnen! Müssen wir das wirklich erwähnen: Bitte keine Essensreste in der Toilette entsorgen. Achtung! Die Duschwanne kann beim Duschen glatt werden.

Allergikerfreundlichkeit:
Unsere Wohnungen in der Bahnhofstrasse sind allergikerfreundlich ausgestattet. Bitte halten Sie sich entsprechend daran. Tiere können bei der Buchung berücksichtigt werden, hier sind wir grosse Tierfreunde und bieten Unterkünfte im Haus in der Kirchstraße.

Ruhezeiten:
Wir bitten Sie in der Zeit von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.

Ihre Pflicht zur Sorgfalt:
Bitte schließen Sie alle Fenster und Türen bevor Sie unsere Ferienwohnung verlassen. Vergewissern Sie sich bitte ebenfalls, dass alle Lichter sowie alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sind.

Wertgegenstände:
Für Wertgegenstände und Garderobe wird von Seiten des Vermieters nicht gehaftet.

Schlüssel:
Als Mieter erhalten Sie von uns einen Schlüssel. Bei Verlust des Schlüssels ist ein Austausch der gesamten Schließanlage erforderlich. Die Kosten sind vom Verursacher zu tragen!

Parken:
Bitte nutzen Sie die zur Wohnung gehörigen und ausgeschilderten Stellflächen, bzw. die öffentlichen Stellflächen und achten Sie ggf. auf die Stellzeiten.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Auszug)

Ein vereinfachter Auszug mit den wesentlichen Dingen (komplette AGBs finden Sie hier)

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Berherbergungsbetrieb (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei
    der Übernachtung 10% des Übernachtungspreises.
  5. a) Der Beherbergungsbetrieb (Vermieter) ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Die Mietzeit schließt die Nutzung der Wohnung am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr ein. Eine frühere Anreise und eine spätere Abreise können vereinbart werden (ggf. gegen Berechnung).
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir sind an das grosse World-Wide-Web (neudeutsch: Internet) angeschlossen und ermöglichen Ihnen den Zugang. Hier stimmen Sie mit der Nutzung den nachfolgenden, allgemein üblichen Bestimmungen zu.

Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
    Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
    Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruch- nahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
  2. Zugangsdaten
    Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
  3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

    Er wird insbesondere:
    • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
    insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung
    nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

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